PRAXIS BEWIO

Praxis für Physiotherapie & Sportphysiotherapie

Mariella Kropshofer, BA BSc

Kremser Landstraße 14/2, 3100 St. Pölten

0680 15 11 636

info@bewio.at

Der Weg zur Physiotherapie

Verordnung

Um Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder einem Facharzt/einer Fachärztin.

Kontakt

Sobald Sie eine Verordnung haben, rufen Sie mich unter der Nummer +43 680 15 11 636 an und wir vereinbaren einen Ersttermin.

Ersttermin

Bitte bringen Sie zu ihrem Ersttermin die Verordnung, relevante Befunde, ein großes Handtuch sowie bequemes Gewand/Sportgewand mit.

diagnosen

bei Verletzungen: Frakturen, Bänderrisse, Supinationstraumata, etc.

vor / nach Operationen: Knie-Prothese, Hüft-Prothese, Kreuzbandplastik, etc.

sonstige Beschwerden: Schmerzen oder Mobilitätseinschränkungen am Bewegungsapparat, Osteoporose, Narbenentstörung, etc.

Häufig gestellte Fragen

Was erwartet mich beim Ersttermin?

In der ersten Einheit findet eine ausführliche Befundung statt. Diese beinhaltet ein Anamnesegespräch sowie eine Untersuchung. Außerdem vereinbaren wir weitere Termine und besprechen den Therapieplan.

Was erwartet mich in den weiteren Einheiten?

Die Einheiten beginnen mit der Erhebung Ihres aktuellen Befindens, einer Evaluation des bisherigen Therapieverlaufs und Klärung möglicher Fragen. Die anschließende Therapie setzt sich meistens aus aktiven (z.B. Übungen) und passiven Therapiemaßnahmen (z.B. manuelle Techniken) zusammen.

Wie werden die Behandlungskosten verrechnet?

Ich bin Vertragstherapeutin der ÖGK und BVA. Das heißt, dass Sie bei mir nichts bezahlen müssen. Bei der ÖGK ist Physiotherapie zu 100% eine Kassenleistung, bei der BVA müssen sie im Anschluss der Therapie 10% Selbstbehalt an die Kassa zahlen (das sind beispielsweise bei 10×45 Minuten 57€).

Wie verläuft die Abrechnung bei anderen Kassen?

Bei allen Kassen außer der ÖGK und BVA verrechne ich weiterhin als Wahltherapeutin. Das heißt, Sie bezahlen direkt bei mir und können nach der Therapie die Honorarnote bei Ihrer Kassa einreichen, um einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.

Wann endet die Therapie?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Sollten Sie die Behandlung früher beenden wollen, ist das nach Absprache mit mir möglich.

Wann sage ich Termine ab?

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen sobald als möglich abzusagen. Nicht oder sehr kurzfristig abgesagte Termine werden ausnahmslos in Rechnung gestellt.

Mariella Kropshofer, BA BSc

+43 680 15 11 636

info@bewio.at

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0680 15 11 636

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Der Weg zur Physiotherapie

Verordnung

Um Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder einem Facharzt/einer Fachärztin.

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Ersttermin

Bitte bringen Sie zu ihrem Ersttermin die Verordnung, relevante Befunde, ein großes Handtuch sowie bequemes Gewand/Sportgewand mit.

diagnosen

bei Verletzungen: Frakturen, Bänderrisse, Supinationstraumata, etc.

vor / nach Operationen: Knie-Prothese, Hüft-Prothese, Kreuzbandplastik, etc.

sonstige Beschwerden: Schmerzen oder Mobilitätseinschränkungen am Bewegungsapparat, Osteoporose, Narbenentstörung, etc.

Häufig gestellte Fragen

Was erwartet mich beim Ersttermin?

In der ersten Einheit findet eine ausführliche Befundung statt. Diese beinhaltet ein Anamnesegespräch sowie eine Untersuchung. Außerdem vereinbaren wir weitere Termine und besprechen den Therapieplan.

Was erwartet mich in den weiteren Einheiten?

Die Einheiten beginnen mit der Erhebung Ihres aktuellen Befindens, einer Evaluation des bisherigen Therapieverlaufs und Klärung möglicher Fragen. Die anschließende Therapie setzt sich meistens aus aktiven (z.B. Übungen) und passiven Therapiemaßnahmen (z.B. manuelle Techniken) zusammen.

Wie werden die Behandlungskosten verrechnet?

Ich bin Vertragstherapeutin der ÖGK und BVA. Das heißt, dass Sie bei mir nichts bezahlen müssen. Bei der ÖGK ist Physiotherapie zu 100% eine Kassenleistung, bei der BVA müssen sie im Anschluss der Therapie 10% Selbstbehalt an die Kassa zahlen (das sind beispielsweise bei 10×45 Minuten 57€).

Wie erfolgt die Verrechnung bei anderen Kassen?

Bei allen Kassen außer der ÖGK und BVA verrechne ich weiterhin als Wahltherapeutin. Das heißt, Sie bezahlen direkt bei mir und können nach der Therapie die Honorarnote bei Ihrer Kassa einreichen, um einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.

Wann endet die Therapie?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Sollten Sie die Behandlung früher beenden wollen, ist das nach Absprache mit mir möglich.

Wann sage ich Termine ab?

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen sobald als möglich abzusagen. Nicht oder sehr kurzfristig abgesagte Termine werden ausnahmslos in Rechnung gestellt.

Mariella Kropshofer, BA BSc

+43 680 15 11 636

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